Garantie & Gewährleistung bei Fernsehern
Garantie vs. Gewährleistung: Der Unterschied
Viele Verbraucher verwechseln Garantie und Gewährleistung. Dabei gibt es wichtige Unterschiede, die Ihre Rechte bei einem defekten Fernseher betreffen.
Keine Zeit für Fehlersuche? Fernseher einschicken, wir finden den Fehler
Redaktion: Stefan Fleckenstein, Vierstein · Fachlich geprüft vom Werkstattnetz · Vierstein UG (haftungsbeschränkt) i. G., Springe
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) beträgt in Deutschland 2 Jahre ab Kaufdatum. Sie gilt automatisch bei jedem Kauf im Handel und richtet sich gegen den Verkäufer (nicht den Hersteller).
- Erste 12 Monate: Beweislastumkehr, der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand
- Monate 13 bis 24: Sie als Käufer müssen nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand
Herstellergarantie
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Sie variiert je nach Marke:
- Samsung: In der Regel 2 Jahre
- LG: 2 Jahre, bei OLED teils Burn-in-Schutz
- Sony: 2 Jahre
- Philips: 2 Jahre
- Panasonic: 2 Jahre
Was ist abgedeckt, was nicht?
Gewährleistung und Garantie decken in der Regel Materialfehler und Verarbeitungsmängel ab. Nicht abgedeckt sind: selbstverschuldete Schäden (Sturz, Wasserschaden), normaler Verschleiß, Burn-in bei OLED (je nach Hersteller), Pixelfehler (Toleranzgrenzen beachten) und Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
Sind Panelfehler und Einbrennen abgedeckt?
Panelfehler wie Streifen, ausgefallene Zonen oder ein dunkler Bildbereich, die ohne äußere Einwirkung entstehen, gelten in der Regel als Mangel. Sie fallen unter die gesetzliche Gewährleistung des Händlers und meist auch unter die Herstellergarantie. Ausnahme: Ist das Panel gerissen oder zeigt es Druckstellen, gehen Hersteller von einer Beschädigung aus, dann zahlt höchstens eine Geräte- oder Hausratversicherung.
Eingebrannte Bilder bei OLED-Fernsehern regelt jeder Hersteller in seinen Garantiebedingungen selbst. Häufig wird Einbrennen durch lange stehende Inhalte wie Senderlogos als Nutzungsfolge eingestuft und ausgeschlossen. Einige Hersteller und Händler bieten für OLED-Modelle erweiterte Garantien, die Einbrennen ausdrücklich einschließen. Entscheidend ist also der Wortlaut Ihrer Garantiebedingungen, nicht der Gerätetyp. Mehr zum Fehlerbild steht im Ratgeber OLED Burn-in.
Garantie abgelaufen? Der Fernseher-Doktor hilft
Wenn die Garantie abgelaufen ist, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir reparieren Ihren Fernseher oft deutlich günstiger als der Herstellerservice und bieten einen kostenlosen Kostenvoranschlag.