Garantie & Gewährleistung bei Fernsehern
Garantie vs. Gewährleistung: Der Unterschied
Viele Verbraucher verwechseln Garantie und Gewährleistung. Dabei gibt es wichtige Unterschiede, die Ihre Rechte bei einem defekten Fernseher betreffen.
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) beträgt in Deutschland 2 Jahre ab Kaufdatum. Sie gilt automatisch bei jedem Kauf im Handel und richtet sich gegen den Verkäufer (nicht den Hersteller).
- Erste 12 Monate: Beweislastumkehr – der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand
- Monate 13–24: Sie als Käufer müssen nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand
Herstellergarantie
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Sie variiert je nach Marke:
- Samsung: In der Regel 2 Jahre
- LG: 2 Jahre, bei OLED teils Burn-in-Schutz
- Sony: 2 Jahre
- Philips: 2 Jahre
- Panasonic: 2 Jahre
Was ist abgedeckt, was nicht?
Gewährleistung und Garantie decken in der Regel Materialfehler und Verarbeitungsmängel ab. Nicht abgedeckt sind: selbstverschuldete Schäden (Sturz, Wasserschaden), normaler Verschleiß, Burn-in bei OLED (je nach Hersteller), Pixelfehler (Toleranzgrenzen beachten) und Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
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