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Garantie & Gewährleistung bei Fernsehern

Garantie vs. Gewährleistung: Der Unterschied

Viele Verbraucher verwechseln Garantie und Gewährleistung. Dabei gibt es wichtige Unterschiede, die Ihre Rechte bei einem defekten Fernseher betreffen.

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) beträgt in Deutschland 2 Jahre ab Kaufdatum. Sie gilt automatisch bei jedem Kauf im Handel und richtet sich gegen den Verkäufer (nicht den Hersteller).

Herstellergarantie

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Sie variiert je nach Marke:

Was ist abgedeckt, was nicht?

Gewährleistung und Garantie decken in der Regel Materialfehler und Verarbeitungsmängel ab. Nicht abgedeckt sind: selbstverschuldete Schäden (Sturz, Wasserschaden), normaler Verschleiß, Burn-in bei OLED (je nach Hersteller), Pixelfehler (Toleranzgrenzen beachten) und Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

Garantie abgelaufen? Der Fernseher-Doktor hilft

Wenn die Garantie abgelaufen ist, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir reparieren Ihren Fernseher oft deutlich günstiger als der Herstellerservice und bieten einen kostenlosen Kostenvoranschlag.

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